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AGB

Präambel​

Coaching ist eine Dienstleistung im psychologischen Bereich. Sie umfasst Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zur Optimierung von Leistungen. Coaching wendet sich an Gesunde und wird von ihnen selber finanziert. Coaching-Prozesse sind Lernprozesse, basieren auf Vertrauen und brauchen ihre Zeit. Zu den immanenten Bestandteilen eines Coachings gehört die Bereitschaft, sich selber in Frage zu stellen, die Verantwortung für selbstverschuldete Probleme und deren Folgen zu übernehmen, neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, objektive und subjektive Grenzen zu akzeptieren sowie der Wille sein Coaching-Ziel aktiv und konsequent zu erreichen.

1. Der Coaching-Vertrag

Der Coaching-Vertrag entsteht auf Initiative des Klienten. Er kommt nach einer Analyse der Ist-Situation und des gewünschten Sollzustandes des Klienten, der Vorlage eines Coaching-Angebotes und dem Abschluss eines schriftlichen Coaching-Vertrages zustande. Zum Coaching-Vertrag werden ethische Regeln im Umgang miteinander im Vorfeld besprochen, diese Ethik wird ausgedruckt ausgehändigt, bzw. übermittelt und wird beiderseits respektiert.

2. Offenbarungspflicht

Um optimale Bedingungen für die Verhaltens- und Einstellungsänderungen, sowie alle notwendigen Lernprozesse zu ermöglichen ist es notwendig dass sich der Klient seinem Coach angemessen und vollständig offenbart, sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies kann auch in schriftlicher Form und nach Vorgaben erfolgen. Für Folgen die daraus entstehen, dass der Kunde unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung.

3. Der Coaching-Plan

Er wird dem Klienten nach der Analyse der Ist-Situation, des gewünschten Sollzustandes und seiner vorhandenen, bisher nicht genutzten bzw. blockierten Potentiale schriftlich übergeben und mit ihm gemeinsam besprochen. Der Coach berät den Klienten in allen Punkten, die in diesem Coaching-Plan erfasst sind. Der Klient wählt aus, was er davon umsetzen will und schliesst den Coaching-Vertrag ab.

4. Leistungserbringung und Leistungsort

Das Coaching findet nach Wahl des Klienten entweder in den Räumen des Coaches oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort nach vorheriger Terminabsprache statt. Ein telefonisches Coaching ist gleichfalls möglich, sollte es aus räumlichen Gründen nicht anders möglich sein. Die Leistungen werden gemäss der Leistungsbeschreibung des Angebots und den Vereinbarungen im Coaching-Vertrag erbracht.

5. Mitwirkungspflicht

Der Klient ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten und zum Teil auch verordneten Aufgaben und Lösungen selbst verantwortlich. Für alle Erfolge, Unterlassungen und „Nebenwirkungen“ während des Coaching-Prozesses gilt ebenfalls die vollständige Offenbarungspflicht.

6. Geheimhaltung

Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen des Coaches dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Coach sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Coaching- Zwecken angefertigt werden.

7. Vergütung

Der Coach erhält für das Coaching das vereinbarte Stundenhonorar. Die Abrechnung erfolgt je Einheit. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reisekosten usw. trägt der Auftraggeber. Näheres hierzu wird im Coaching-Vertrag geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden. Aus dem Coaching-Vertrag kann von dem Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern. Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen, sowie Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (telefonische Terminvereinbarungen sollten bis zu 1 Tag zuvor vom Klienten spätestens abgesagt werden) bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

8. Haftung

Der Coach steht dafür ein, dass er sein Coaching nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Klient die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter "Coaching-Hausaufgaben" sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.

9. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Coaches, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Der Coach wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.

10. Aufrechnung und Leistungsverweigerung

Ein etwaiges Recht des Klienten zur Aufrechnung wird ausgeschlossen, es sei denn die Forderung des Klienten ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

11. Nutzungsrechte

Coaching-Konzeptionen und -Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei dem Coach. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Coach. Eine Veröffentlichung - auch auszugsweise - ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

12. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen der Coaching-Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommender Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist schweizer Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Luzern.

13. Besonderheiten, entstehend durch andere geschäftliche Interessen des Coaches (Interessenkonflikte)

Der Coach behält sich das Recht vor, Klienten abzulehnen, die auf Grund anderer geschäftlicher Verpflichtungen des Coaches nicht möglich sind (Überschneidung von Interessen in bestimmten Wirkungsregionen oder ähnliche Gründe). Es besteht seitens des Coaches keine Bereitschaft zur Diskussion zu Themenbereichen (auch politischen und rechtlichen Ursprungs), die durch andere Tätigkeitsbereiche des Coaches entstehen könnten. Eine Beratung zu Themen, die diese Wirkungskreise betreffen bzw. Weiterempfehlungen bestimmter Adressen (z.B. aus dem pflegerischen Bereich) findet im Zusammenhang mit dem Coaching zu keiner Zeit statt.

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